Nein

ZUR 380.000 VOLT ÜBERLAND-STROMTRASSE!

Nein

ZUR 380.000 VOLT ÜBERLAND-STROMTRASSE!

NEIN ZUR 380.000 VOLT ÜBERLAND-STARKSTROMTRASSE

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Wir sagen JA zu Cappeln und Cloppenburg. Wir leben gerne hier und so soll es bleiben. Durch den geplanten Bau der 380.000 Volt Überland-Starkstromtrasse wird in das Leben von Babys, von kleinen Kindern, von Frauen und Männern, von kranken und alten Menschen in – unter  anderem der Gemeinde Cappeln und in der Stadt Cloppenburg – in unerträglicher Wiese eingegriffen. Unsere Ortschaften werden zerschnitten, unsere Eigentumsrechte beschnitten. Die Entwicklungsmöglichkeiten werden stark begrenzt bis unmöglich gemacht. Das geht weit über das Jahr 2120 hinaus, da mit einer Betriebsdauer von rund 100 Jahren geplant wird.1

Die 380.000 Volt Überland-Hochspannungsstromtrasse würde die Entwicklung der Gemeinde Cappeln und auch der Stadt Cloppenburg behindern beziehungsweise teilweise unmöglich machen. Die Gemeinde Cappeln würde gar zerschnitten und so neue Siedlungsflächen in wichtigen Bereichen für mindestens 100 Jahre blockiert. Der geplante Abstand von lediglich 200 Metern zu etlichen Wohnhäusern im Außenbereich, der offenbar auch unterschritten werden soll2, ist völlig unzureichend. Dieser müsste mindestens 400 Meter, besser noch 600 Meter zu jeglicher Wohnnutzung betragen. Nur so ist unserer Überzeugung nach ein ausreichender unter anderem Blick- und Abstandsschutz zu den niederfrequenten elektrischen sowie magnetischen Feldern, die in der Umgebung von Stromleitungen entstehen, gewährleistet.

Die Wertverluste der Grundstücke, Ländereien, Produktionsanlagen, Stallungen und Häuser der betroffenen Bevölkerung werden gigantisch sein. Unser Leben in Cappeln und Cloppenburg, unser Landschaftsbild, unsere Heimat wird unwiederbringlich zerstört. Zudem wird weltweit vor den negativen Folgen, die von Hochspannungsleitungen ausgehen könnten, berichtet: Unter anderem von Leukämierisiko bei Kindern.3 Auch die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO hat sowohl nieder- als auch hochfrequente elektromagnetische Felder als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft.4

Der von der geplanten Überland-Starkstromleitung zweifellos ausgehende Elektrosmog wird wahrscheinlich auch negative Einflüsse auf die hier in großer Anzahl frei laufenden Tiere, aber auch auf die Haustiere haben, auf Hunde, Katzen, Kühe, Pferde, Schweine… Besonders kritisch ist das Leben mit einer in der unmittelbaren Nähe befindlichen 380.000 Volt Freileitung für Tiere, die in Käfigen und Ställen leben, weil sie kaum oder gar keine Ausweichmöglichkeiten haben.

Menschenverträgliche Lösungen

Das Gebot der Stunde sind nachhaltige menschenverträgliche Lösungen. Zukunftssichere Technologien für unterirdische Gleichstrom-Höchstspannungsleitungen sind vorhanden. Kostengünstige wassergekühlte Minimaltrassen-Technologien wurden bereits erfolgreich verbaut.5 Und „im Vergleich zu Freileitungstrassen nehmen die Magnetfelder bei Erdkabeln“ mit zunehmendem Abstand „deutliceh früher und schnelle ab“.6

Auch das mit der Realisierung der Stromleitung beauftragte Unternehmen TenneT stellt fest: „Im Gleichstrombereich ist der Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene weltweit gut erprobt. TenneT hat bereits rund 4.700 Kilometer Gleichstrom-Kabelprojekte mit insgesamt 20 Konvertern in Betrieb (Stand Juli 2021).“ Für die Landwirte heißt das: „Bereits nach kurzer Zeit sind keinerlei Abweichungen mehr beim Pflanzenwuchs über dem verlegten Erdkabel zu erkennen.“7 Das ist Stand der modernen Technik. Nur die sollte verbaut werden. Zumal im Bundesbedarfsplangesetz die geplante Stromleitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen bereits als Pilotprojekt für die Erdverkabelung ausgewiesen ist.8

WENN ÜBERHAUPT; DANN ERDVERKABELUNG!

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“9 So steht es im Grundgesetz unseres Landes. Das gilt ohne jeden Zweifel auch für alle Babys, Kinder, Frauen und Männer, die im Trassenkorridor der geplanten Überland-Hochspannungsleitung leben sollen. Und welche Familie und deren Nachkommen wollen schon in den kommenden ungefähr 100 Jahren im Schatten von vor allem 50 bis 70 Meter hohen und bis zu rund 40 Meter breiten Masten10 leben müssen, die unweit von Häusern auch in der Gemeinde Cappeln und in Cloppenburg Realität werden sollen! Das bedeutet: Cloppenburg würde nahezu im Halbkreis von zahlreichen Strommasten in etwa von der Höhe des Pfanni-Turmes umgeben sein. Und die Gemeinde Cappeln würde durchtrennt werden von einer vergleichbaren Anzahl dieser Monster-Masten. Wer will so leben? Niemand!

Schon immer wurden und werden Starkstromleitungen in größeren Städten unter der Erde verlegt. Auch an Flughäfen, wo diese ein Sicherheitsrisiko für startende und landende Maschinen wären. Und was ist mit der Sicherheit der Menschen in der Gemeinde Cappeln und in der Stadt Cloppenburg? Ist unsere Sicherheit im ländlichen Raum weniger wert als die Sicherheit der Menschen, die in größeren Städten wohnen oder in Flugzeugen reisen?

Alle Fakten sprechen somit dafür, dass der Windstrom aus der Nordsee, der in Cloppenburg ankommt, ohne Konvertierung als Gleichstrom mit Erdkabeln in den Süden unseres Landes transportiert werden sollte. Und auch mit dem an Land gewonnenen Strom aus dem Raum Cloppenburg sollte so verfahren werden: Er wird ebenfalls in Gleichstrom konvertiert und über viele hundert Kilometer in den Süden Deutschlands übertragen. Dort, und nur dort, wo er gebraucht wird, sollte er in Drehstrom konvertiert werden. Alles andere macht – auch ökonomisch – keinen Sinn, da nur die Hochspannungs-Gleichstromübertragungs-Technologie eine verlustarme Übertragung gewährleistet. Diese ist vor allem auf langen Strecken der Drehstrom-Technologie deutlich überlegen.11 Kein Blitz kann sie treffen, kein Orkan oder Starkregen ihnen etwas anhaben.

BITTE HELFEN SIE MIT! HERZLICHEN DANK!

Vom 9. September bis zum 8. November 2021 läuft das Planfeststellungsverfahren bezüglich der Überland-Hochspannungstrasse. Die Ausschreibungs-Unterlagen können Sie online auf den Internetseiten der Gemeinde Cappeln und der Stadt Cloppenburg abrufen.

Wir bitten Sie herzlich, machen Sie von Ihrem Beteiligungs- und Gestaltungsrecht Gebrauch. Bitte werben Sie im Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis für das gemeinsame menschenverträgliche Anliegen. Um der Zukunft ihrer Familien, um die Zukunft der Gemeinde Cappeln und der Stadt Cloppenburg willen.

Falls Sie keinen Einwand gegen die Überland-Starkstromtrasse für sich schreiben wollen, machen Sie es bitte trotzdem für die nachfolgenden Generationen. Die werden es Ihnen zweifelsohne danken. Bitte teilen Sie Ihre persönlichen Bedenken, Ihre persönliche Betroffenheit der Gemeinde Cappeln (Am Mark 3, 49682 Cappeln) und der Stadt Cloppenburg (Sevelter Straße 8, 49661 Cloppenburg) bis einschließlich 8. November 2021 schriftlich mit.

Wir empfehlen, keinen Widerspruch per Post zu versenden. Wir schlagen stattdessen vor: Alle Einwendungen werden in geschlossenen Briefumschlägen bis zum 7. November 2021 zentral hier bei uns in 49692 Cappeln-Dingel (Herzog-Erich-Weg 2) gesammelt. Am 8. November fahren wir gemeinsam zur Gemeinde Cappeln und zur Stadt Cloppenburg und übergeben öffentlichkeitswirksam unsere Einwendungen.

Wir wünschen uns und hoffen sehr, dass insgesamt 5.000 Widersprüche gegen den Bau der 380.000 Volt Überland-Hochspannungsstromtrasse eintreffen. Für die Erdverkabelung! Wir Cappelner und Cloppenburger können das! Für unsere und die Gesundheit unserer Kinder und Nachbarkinder. Für den Schutz der zahlreichen Pflanzen und Tiere. Für den ungetrübten freien Blick, für den Erhalt der Landschaft in unserer schönen Heimat Cappeln und Cloppenburg.

 

„DIE SCHÖNHEIT DER LANDSCHAFT ERHALTEN UND VERBESSERN“

Falls die 380.000 Volt Überland-Hochspannungsstromtrasse – wie geplant – gebaut würde, könnte heute niemand guten Gewissens voraussagen, was diese an gesundheitlichen Schäden anrichtet. Das würde erst in Jahrzehnten richtig feststellbar werden. Und dann ist es womöglich für die Vorsorge zu spät.

Bevor in diesem Punkt durch die Forschungen hochkarätiger nationaler und internationaler Umwelt-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftlern nicht absolute Klarheit hergestellt werden kann, also Gesundheitsrisiken ausgeschlossen werden, darf der Bau der geplanten Überland-Hochspannungsstromtrasse nicht beginnen. Alles andere wäre unverantwortlich und steht im Widerspruch unter anderem zu den Aussagen und Aufgaben der Raumordnung, der Landesund Regionalplanung in  Niedersachsen. Auf der Internetpräsenz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heißt es: „Wesentliches Anliegen der Landesplanung ist die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.“12

Dabei steht der geplante Überland-Hochspannungsstromtrassen-Bau im Gegensatz zu den im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen genannten Zielen und Grundsätzen: Bei der „Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes“ sollen, heißt es darin, „die natürlichen Lebensgrundlagen gesichert und die Umweltbedingungen verbessert“ sowie „belastende Auswirkungen auf die Lebensbedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen vermieden oder vermindert werden“. Die Entwicklung der ländlichen Regionen soll darüber hinaus – laut Raumordnungsprogramm – gefördert werden, um „die Umwelt, die ökologische Vielfalt, die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft zu erhalten und zu verbessern“.13

FORDERN SIE KONKRETE HILFEN VON DER ÖRTLICHEN POLITIK

Falls wir nichts Substantielles gegen den Bau der Übeland-Starkstromleitung unternehmen, werden unsere Kinder und Enkelkinder uns eines Tages mit Sicherheit und zu Recht fragen: „Warum seid ihr nicht aktiv geworden und habt nichts dagegen unternommen?“ Sollen wir ihnen dann sagen, falls wir nicht aktiv geworden sein sollten, wir waren zu bequem, zu faul, uns war das Skatspiel, das Shoppingerlebnis, das Fußballspiel oder der Kneipenbesuch wichtiger?

Mit anderen Worten: Wem die Zukunft unter anderem der Gemeinde Cappeln und der Stadt Cloppenburg am Herzen liegt, die und der muss jetzt handeln. Angesprochen fühlen sollten sich zum Beispiel auch alle Parteien, der Gemeinderat Cappeln, der Stadtrat Cloppenburg, die Mitglieder des Kreistages, die Kirchengemeinden, die Gewerkschaften und Innungen, alle Ärzte und Rechtsanwälte, die Kultur- und Sportvereine…

Wir fordern vor allem den neuen Bürgermeister von Cloppenburg zum Handeln auf, den wiedergewählten Landrat, die beiden Landtagsabgeordneten sowie die Bundestagsabgeordnete aus dem Landkreis Cloppenburg, von deren Verhalten wir bezüglich der geplanten Überland-Starkstromtrasse sehr enttäuscht sind.

Falls sich nicht alle Politikerinnen und Politiker aus dem Landkreis Cloppenburg eindeutig für die menschenverträgliche Erdverkabelung einsetzen, muss jede und jeder Einzelne von ihnen die Frage beantworten, wie er und sie sich den gesundheitlichen Schutz der betroffenen Menschen vorstellen – aber auch den Schutz vor den Wertverlusten vor allem von Wohnhäusern, die sich im Umkreis der Überlandtrasse von ungefähr 300 bis 400 Metern befinden.

Die betroffenen Familien leben gerne in der Gemeinde Cappeln und in der Stadt Cloppenburg. Alle würden gerne hier wohnen bleiben, ohne den ständigen Anblick der Überland-Starkstromtrasse ertragen zu müssen – sowie ohne die Angst vor den  von ihr möglicherweise ausgehenden Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt. Alle würden gerne weiter an den jetzigen Wohnorten in Frieden lernen, arbeiten und leben können. Genauso wie jede Politikerin und jeder Politiker im und aus dem  Landkreis Cloppenburg. Wir fordern: Setzen Sie sich vehement für die betroffenen Kinder, Frauen und Männer ein. Insbesondere für Babys, chronisch Kranke, kleine Kinder und Krebskranke, für alle älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Muten Sie vor allem diesen Menschen keine zusätzlichen Beeinträchtigungen und Risiken zu, die Sie andererseits niemals für sich und ihre Familien akzeptieren würden.

Damit moderne, menschenverträgliche, bessere technische Lösungen Wirklichkeit werden können, wozu die kostengünstige wassergekühlte Minimaltrassen-Technologien zweifelsohne zählt. Dafür wäre wahrscheinlich eine weitere kleine Änderung des Bundesbedarfsplan-Gesetzes notwendig. Bitte helfen auch Sie mit all Ihrer Kraft und Ihrem Einfluss mit, liebe Politikerinnen und Politiker, dieses Vorhaben Wirklichkeit werden zu lassen. Und so lange mit dem Trassenbau hier vor Ort nicht begonnen wurde, ist das noch zweifelsfrei möglich. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden. Bringen auch Sie sich mit ihren Einwendungen entsprechend unter anderem in das Planfestellungsverfahren ein. Herzlichen Dank! Wir jedenfalls werden uns nicht mit weniger als mit dem erfolgreichen Bau der Erdverkabelung zufrieden geben.

AUCH IN ZUKUNFT JA ZU CAPPELN UND CLOPPENBURG SAGEN KÖNNEN

Und bitte bedenken Sie: Dort, wo die geringsten Widerstände gegen den Bau der 380.000 Überland-Starkstromleitung vorhanden sind, genau da wird die Trasse gebaut. An die Frauen und Männer, die ihre persönlichen Argumente deutlich und vernehmbar vorbringen, kommt niemand so leicht vorbei. Das ist der erste Schritt zur Realisierung einer für alle verträglichen Lösung – und zwar die der Erdverkabelung. Das ist technisch die beste und für uns Menschen die sicherste Lösung

Es ist nicht eine Frage von Können, sondern ausschließlich von Wollen!

Wir leben gerne hier und so soll es bleiben! Damit wir auch in Zukunft noch gerne JA zu Cappeln und Cloppenburg sagen können.

(1) Vgl. zum Beispiel TenneT: Planfeststellungsverfahren, Planfeststellungsabschnitt 3, Anhang 5 – Kurzbewertung von Vollwandmasten, Bayreuth, 29.10.2020, S. 5.
(2) TenneT: Planfeststellungsverfahren, Planfeststellungsabschnitt 3, Anlage 2.3, Übersichtsplan Schutzgut Mensch, Bayreuth, 15.07.2021.
(3) Vgl. zum Beispiel Seomun G, Lee J, Park J (2021) Exposure to extremely low-frequency magnetic fields and childhood cancer: A systematic review and meta-analysis. PLoS ONE 16(5): e0251628. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0251628; Agence nationale de sécurité sanitaire [Französische Gesundheitsbehörde ANSES]: Effets sanitaires liés à l’exposition aux champs électromagnétiques basses frequencies [Gesundheitliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern niedrige Frequenzen], Pressemitteilung vom 21.06.2019.
(4) International Agency for Research on Cancer (IARC), World Health Orgnaisation (WHO), Nonionizing Radiation, Part 1: Static and Extremly Low-frequenzy (ELF) Electric and Magnetic Fields, IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans Volume 80, Lyon 2002, S. 338; IARC, WHO, Press Release Number 208, 31.05.2011.
(5) Heinrich Brakelmann, Lorenz J. Jarass, Carsten Wolff: Beschleunigter Netzausbau durch Minimaltrassen-Kabellösungen, in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 68. Jahrgang (2018), Heft 5; Prof. Dr.- Ing. Heinrich Brakelmann, Prof. Dr. Lorenz Jarass: Stellungnahme zum 6 Raumordnungsverfahren 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg, Fassung v2.11, 21.08.2017.
(6) Bundesamt für Strahlenschutz: Elektromagnetische Felder, in: BfS – Basiswissen Elektrische Energieübertragung – Feldbelastung durch Hochspannungsleitungen: Freileitungen & Erdkabel, aufgerufen am 20.09.2021; vgl. auch OECOS: Umweltauswirkungen unterschiedlicher Netzkomponenten, Im Auftrag der Bundesnetzagentur, September 2012, S. 33-34.
(7) Erdverkabelung – TenneT, aufgerufen am 20.09.2021.
(8) Netzentwicklungsplan Strom 2030, Version 2019, 2. Entwurf, Aktualisierung Januar 2020, S. 395.
(9) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 2, https://www.gesetze-iminternet. de/gg/art_2.html, aufgerufen am 21.09.2021.
(10) TenneT: Netzausbau in Niedersachsen, Conneforde – Cloppenburg – Merzen, Bayreuth, Juni 2017, S. 19; TenneT: Planfestellung, Mastliste Neubau, LH-14-325, Bayreuth, 15. 07.2021.
(11) Heinrich  Brakelmann, Lorenz J. Jarass: Wissenschaftliches Gutachten zu Geplanter Netzausbau im Raum Cappeln: Notwendigkeit und Alternativen, Überarbeitete Fassung vom 11.05.2017.
(12) Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Raumordnung und Landesplanung, aufgerufen am 21. September 2021.
(13) Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), aktuelle Fassung am 25.09.2021 vom 26.09.2017.